Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) vertritt die Interessen aller in Österreich tätigen privaten Versicherungsunternehmen und unterstützt seine Mitglieder bei rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und internationalen Angelegenheiten.
Als Geschädigter nach einem KFZ - Haftpflichtversicherungsschaden können Sie Ihre Ansprüche auch direkt beim zuständigen Versicherer geltend machen.
Für den Fall, dass Ihnen zwar das Kennzeichen des schuldhaften Verursachers bekannt ist, nicht jedoch der zuständige Haftpflichtversicherer, können sie über den Verband der Versicherungsunternehmungen Österreichs unter Kennzeichenauskunft den Haftpflichtversicherer ermitteln!